Dies ist das vollständige Schreiben von Frank Axel Schwarzbach, nachträglich veröffentlicht auf der neuen Website am 14.09.09
Anfragen entsprechend dem UIG zum Baggersee in Hirschau
Frank Axel Schwarzbach, Bismarckstrasse 5, 71093 Weil
Postalische Kontaktadresse der Bürgerinitiative
www. baggersee-hirschau.de
Herrn Ortsvorsteher Ulrich Latus
Universitätsstadt Tübingen
Verwaltungsstelle Hirschau
Kingersheimer Strasse 57
D-72070 Tübingen
Weil am 21. Juli 2008
Anfragen entsprechend dem Umweltinformationsgesetz
vom 22. Dezember 2004 zum Baggersee in Tübingen-Hirschau
Referenz: Fragestunde für die Bürgerinitiative www.baggersee-hirschau.de am 20. August 2008 im Rathaus Hirschau um 20 Uhr (s. a. Protokoll vom 20. August 2008)
Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher Latus,
Ich bin Sprecher der Bürgerinitiative www.baggersee-hirschau.de. Das Ziel dieser Bürgerinitiative (BI) ist es, den Baggersee Hirschau so zu erhalten, wie er ist und das naturnahe Baden auch in Zukunft für alle Menschen gebührenfrei zu ermöglichen.
Für diese Initiative haben bis jetzt mehrere hundert Bürger/innen unterschrieben.
Um dieses Ziel zu erreichen, habe ich Ihnen während der Besprechung, zu der Sie mich als Sprecher der Bürgerinitiative am 20. August 2008 mit drei Stunden Vorlauf ins Hirschauer Rathaus eingeladen hatten, Fragen gestellt, die Sie nicht oder nur unzureichend beantworten konnten.
Ich möchte diese einfachen Anfragen* nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), wie in meinem Sitzungsprotokoll angekündigt, schriftlich wiederholen und Ihnen erläutern:
1. Frage zum Entwicklungskonzept für den Baggersee (Beschlussvorlage 203/07):
„Wann werden diese und alle beschlossenen Maßnahmen des Szenarios 2 umgesetzt?
Wir wünschen das Datum für den Beginn dieser Arbeiten/beschlossenen Maßnahmen.“
Antwort: TT.MM.JJJJ (Tag.Monat.Jahr)
2. Frage:
Wenn der Baggersee so erhalten wird, wie er ist: Akzeptieren Sie (als OV) und der Ortschaftsrat das demokratische Abstimmungsvotum der betroffenen Seenutzer?
Bei der Antwort Ja: Listen Sie bitte alle Ihre rechtverbindlichen Bedingungen und Voraussetzungen für Ihre Annahme dieses demokratischen Votums der Seenutzer.
Bei der Antwort Nein: Ich erbitte Ihre rechtswirksame Begründung.
3. Frage:
Würde der Ortschaftsrat von seinem Vorkaufsrecht für den Baggersee zurücktreten, um den See so zu erhalten, wie er ist?
Bei der Antwort Ja:
Bitte nennen Sie mir die Namen und Anschriften aller jetzigen Eigentümer/innen nach Grundbuch sowie auch die Lasten bzw. Grunddienstbarkeiten (nach Abt. II und III) und senden Sie mir den gültigen Bebauungsplan für das Gebiet Baggersee (203/07) zu.
Bei der Antwort Nein: Erbitte ich Ihre rechtswirksame Begründung.
Für Ihr schriftliches Angebot vom 20. August 2008, alle BI Fragen zu besprechen, bedanke ich mich. Da Sie die vollständige Klärung dieser Fragen in der Besprechung offen ließen, bitte ich Sie, diesen Mangel hiermit zu beseitigen. Diese drei einfachen* Anfragen sind im Sinne des UIG’s zu behandeln und zu beantworten. Ich freue mich auf Ihre Antworten bis zum 22. September 2008.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Axel Schwarzbach
Sprecher der Bürgerinitiative
www. baggersee-hirschau.de [Info Schreiber: das war die alte url, die inzwischen nicht mehr existiert]
*)Die BI wird sich weiterhin bemühen, sich konstruktiv mit Ideen und Vorschlägen einzubringen und durch praktische Mithilfe, wie bisher, die Kosten für den Erhalt dieser naturnahen Freizeitoase, so wie sie ist, zu begrenzen. Im Zusammenleben der Seenutzer konnte sich diese Natur ohne den planerischen Eingriff der Verwaltung so entwickeln, wie sie jetzt ist. Die BI möchte, was sich in den letzten Jahrzehnten als gemeinsames Miteinander von selbst geregelt hat, durch die geplanten Eingriffe der Verwaltung nicht gefährden. Diese Planung ist ökologisch bedenklich und rechtlich ungeprüft – unnötig und teuer. Die BI will diese Umwelt und diese Natur erhalten.
Einen Erhaltungs- und Pflegeplan für den Baggersee, so wie er ist, ist Ihnen im Juli 2008 von einem Zeichner der Bürgerinitiative www.baggersee-hirschau.de zugestellt worden.