Was am 11.09.2009 in Hirschau beschlossen wurde und was in Tübingen am 28.09.2009 ansteht:

Vorab: 

Es wollte mir nicht gelingen, kurz zusammenzufassen, was denn auf der Sitzung am 11.09.09 eigentlich beschlossen wurde. Auch andere Teilnehmer der Kundgebung konnten es nicht genau formulieren. Also bin ich kurzerhand zur Sprechstunde des Ortsvorstehers Herrn Latus gegangen. (Jeweils Mittwoch 17.00 bis 18.30. Voranmeldung nicht nötig). 

 

Aus dem Gespräch am 16.09.09: 

Zum Vorgehen

Beschlossen wird, wieviel Geld Tübingen für den Kauf des Sees und als eigene Mittel für den Förderzuschuß aus Landesmitteln aufbringen wird. Gemäß der Summe kann Frau Krommes planen, welche Punkte aus den markierten Gebieten auf dem Plan landschaftlich umgestaltet werden. Vielleicht alle, vielleicht nur einige.
Diese Feinplanung werde dann dem Ortschaftsrat vorgelegt.

Fördermittel und Summen 

Die Stadt Tübingen wird Fördermittel (ERL) für den See beantragen.
Wenn Tübingen den maximalen Betrag von 100.000 Euro als Fördermittel bekommen möchte, muß es selbst eine Summe von ca. 120.000 Euro zusätzlich für den See zur Verfügung stellen. Dazu kommen noch die Kosten für den Grunderwerb, d.h. den Kauf des Sees. Die Kosten des Grunderwerbs werden nicht öffentlich benannt, da sie Verhandlungssache sind, aber sie können sich auf ungefähr 80.00 Euro belaufen. So kann mit Gesamtkosten von ca. 300.000 Euro für die Umgestaltung des Sees gerechnet werden.
Das ist aber die maximale Kalkulation.

Es gibt die eher realistische Herangehensweise, daß Tübingen rund 55.000 Euro aus eignen Mitteln für den See aufbringen will, und dann komplementär rund 35.000 Euro Zuschuß  Fördermitteln erwarten darf. Damit wäre man bei rund 80.000 Euro Kosten, zuzüglich den Kosten für den Grundwerb (nochmals rund 80.000, gesamt 160.000).

Nach bzw. bei der Ausschusssitzung in Tübingen, so Herr Latus, wird sich also rausstellen, ob der See gekauft und wie viel Geld von Tübingen aufgebracht wird bzw. wie viel komplementär an ERL Geldern dazukommt.

Danach beginnt die Feinplanung. Je nach vorhandenen Geldmitteln können dann die primären Punkte (siehe Nummerierungen auf dem Foto des Planes im Sitzungssaal) ausgestaltet werden.

Diese werden dann dem Ortschaftsrat in Hirschau wieder vorgelegt. Es soll auch eine Begehung des Sees mit Diskussion stattfinden.

Thema : "Verseuchtes Grundwasser "

Meine Frage, ob man das Gutachten zur Wasserqualität am Seeboden veröffentlichen könnte, verneinte er. Es liege aber bei Frau Krommes vor und sei sehr umstritten und auch schwer verständlich. Dieses Gutachten habe er, Herr Latus, nicht.
Es ist einsehbar, man/frau müsse das dort beantragen. Generell würden Gutachten nicht veröffentlicht, seien aber für jede BürgerIn einsehbar. Es wurde vom Limnologen Dr.Wurm erstellt im Auftrag des Fischervereins.

Die Schilder zur Information der Wasserqualität wurden durch das Landratsamt aufgestellt.

Kleine Infos am Rande

Es gibt einen alten Bebauungsplan des Sees, der aber nie umgesetzt wurde. Ursprünglich dachte man, der See werde wieder aufgeschüttet werden um (damals) wertvolles Ackerland zu gewinnen. Danach wurde der See als Badesee deklariert, in dem das Baden erlaubt ist. Aus haftungsrechtlichen Gründen wurden Schilder aufgestellt mit „Baden verboten“.

Der Angelverein ist zuständig für die Pflege des Sees und angrenzenden Schilfes. Wiesen- und Baumbereiche aber gehörten nicht dazu.


Zusatzinfos:

Planungsausschuß: Er ist ein Teil des Gemeinderates. Ab einer bestimmten Finanzsumme kann nicht mehr der Ortschaftsrat entscheiden, sondern ist der Planungsausschuß oder der gesamte Gemeinderat zuständig. Der Ortschaftsrat kann dann eine Empfehlung geben, die in der Regel gehört/befolgt werde. (So die Erklärung von Hr.Latus)

Kommentar Schreiber: D.h. wenn es Geld gibt, werden die Punkte, die auf dem Foto eingekreist wurden, in die Feinplanung genommen. Aber es wurde nie und kann nicht mehr diskutiert werden, ob diese Punkte ÜBERHAUPT landschaftlich umgestaltet werden sollen. Es liegt gar keine Alternative vor! Wie auch einige Gemeinderäte in der Sitzung meinten, sollte erst einmal die Feinplanung ausgeführt und dem Ortschaftsrat vorgelegt werden.
Hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt…. Hier wird den Ortschaftsräten die Entscheidung aus der Hand genommen….

Wenn beim obigen Vorgehen Abläufe unklar bleiben, liegt es m.E. am "Gemauschel" bzw. trickreichen Vorgehen von Hr.Latus und Frau Krommes.